1. Allgemeines 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Verkaufs- und Lieferbedingungen und sind ab 1. Januar 2000 gültig. 1.2 Der Käufer anerkennt durch die Aufgabe seiner Auftragserteilung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 1.3 Die Angaben in der Homepage von COMTACT und deren E-Commerce Shops, in Notizen und Preislisten oder anderen Unterlagen haben nur orientierenden Charakter. COMTACT kann diese jederzeit ohne Vorankündigung ändern. 1.4 Widersprechende Bestimmungen in allgemeinen Kaufbedingungen, Briefen, Empfangsbestätigungen oder anderen Urkunden des Käufern können COMTACT nur entgegengehalten werden, wenn sie diese vorgängig schriftlich ausdrücklich anerkannt hat.
2. Bestellungen 2.1 Jede Bestellung kann schriftlich oder telefonisch aufgegeben werden. 2.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für COMTACT erst verbindlich, wenn sie ihre Annahme schriftlich, Post, Fax, E-Mail) an den Käufern bestätigt hat. 2.3 Wird die Lieferung ohne diese vorherige Auftragsbestätigung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande.
3. Preise 3.1 Die Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der Versandkosten ab Lager Winterthur, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. 3.2 Die Versandkosten variieren je nach Art der Bestellung (Bestellsumme, Art, Bestellungsumfang). Sie werden in den Kostenaufstellungen, die der Bestellung vorangehen, angegeben. 3.3 Die Preise werden zu dem im Augenblick der Bestellung gültigen COMTACT-Tarif berechnet. 3.4 Die Preise für Geräte schliessen die Kosten für die übliche Verpackung ein. 3.5 Verlangt der Käufer eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. 3.6 Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren. Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Käufer. 3.7 Das Liefern und Aufstellen von Geräten durch COMTACT erfolgt zu Lasten des Käufern. Die Kosten solcher Dienstleistungen berechnen wir gemäss unserer Dienstleistungs-Preisliste. 3.8 Bestellungen von besonderen Leistungen und von Produkten, welche nicht im COMTACT-Tarif aufscheinen, werden zum Preis fakturiert, der in der Offerte von COMTACT enthalten ist. 3.9 Nur der zwischen den Parteien vereinbarte Preis findet Anwendung.
4. Lieferumfang 4.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
5. Lieferfrist 5.1 Die von COMTACT angegebenen Lieferfristen haben nur orientierenden Charakter. COMTACT bemüht sich, diese Fristen einzuhalten. Ihre Überschreitung gibt weder auf Rücktritt von der Bestellung noch auf Schadenersatz Anspruch. 5.2 Die im COMTACT-Tarif enthaltenen Produkte werden innerhalb zehn (10) Werktagen, vom Datum der in Ziff. 2 definierten Annahme der Bestellung durch COMTACT an gerechnet, geliefert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 5.3 Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, setzt der Käufer der Firma COMTACT eine schriftliche Nachlieferfrist von 20 Arbeitstagen unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen seitens des Käufern. 5.4 Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferfrist von 20 Werktagen hat der Käufer das Recht, unter Ausschluss aller Schadenersatzforderungen vom Vertrag zurückzutreten. 5.5 Jede Bestimmung über eine Konventionalstrafe wegen Verspätung, die der Käufer in seine Bestellung einschliesst, bleibt aufgrund von Ziff. 1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne rechtliche Wirkung. 5.6 Die Lieferfrist wird verlängert, wenn Hindernisse eintreten, die auf höhere Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter u.ä. zurückzuführen sind. 5.7 Die Erfüllung des Vertrages wird bis zum Dahinfallen der höheren Gewalt aufgeschoben. Wenn die höhere Gewalt mehr als zwei (2) Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag auflösen, ohne dass von einer Seite der andern Schadenersatz geschuldet wäre.
6. Lieferung 6.1 Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn das Produkt vom verantwortlichen Transporteur dem Käufern zur Verfügung gestellt wird. Diese Übergabe (in der Folge "Lieferung" genannt) wird durch einen vom Käufern unterzeichneten Lieferschein beurkundet. 6.2 Der Empfänger hat die Sendung bei Eintreffen zu überprüfen und allfällige begründete Vorbehalte und Rügen zu erheben. Diese Vorbehalte und Rügen sind COMTACT mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein innerhalb drei (3) Werktagen ab der Lieferung der Produkte mitzuteilen. Wenn die gelieferten Produkte von der Art oder der Qualität her nicht der Beschreibung im Lieferschein entsprechen, muss der Käufer seine Beanstandungen innerhalb acht (8) Tagen ab der Lieferung machen, ansonsten er seiner Rechte verliert.
7. Abnahme 7.1 Der Besteller ist verpflichtet. Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet
8. Rücktritt 8.1 Ein Rücktritt ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Hierbei werden folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig: bis 90 Tage vor geplantem Liefertermin: 10%, bis 60 Tage: 20%, bis 30 Tage: 30%, innerhalb 30 Tagen vor geplanter Lieferung: 40% und nachdem die Lieferung bereits eingeleitet ist: 55% vom Warenwert. 8.2 Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich COMTACT vor, die bereits gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern. 8.3 Kommt der Käufer einer seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder hält die Zahlungsbedingungen nicht ein, fallen von COMTACT zugunsten des Käufern eingeräumte Zahlungsfristen dahin. COMTACT ist auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach Ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung für Verzüge die unter irgend einem Titel geschuldet sind zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeachtet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Laufende Verträge werden in einem solchen Fall aufgelöst und alle Lieferungen suspendiert. 8.4 Die Auflösung der Verträge tritt automatisch und ohne dass es besonderer rechtlicher Schritte bedürfte, innerhalb 8 Tagen, nachdem COMTACT dem Käufern erfolglos eine eingeschriebene Zahlungsaufforderung mit Rückschein zukommen lassen hat, worin sie ihre Absicht, von den Bestimmungen dieser Klausel Gebrauch zu machen, angekündigt hat, ein. 8.5 Früher geleistete Teilzahlungen verbleiben COMTACT als Konventionalstrafe. 8.6 Finden die vorstehenden Bestimmungen über die Vertragsauflösung Anwendung, so sind COMTACT und ihre Beauftragten ausdrücklich ermächtigt, die Lokale des Käufern zu betreten, um gelieferten Produkte zurückzuholen. 8.7 Sämtliche mit dem Vorgehen von COMTACT anfallenden Kosten trägt der Käufer.
9. Eigentumsvorbehalt 9.1 Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen, Spesen und Nebenkosten bleibt die Ware Eigentum der Firma COMTACT. 9.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Besteller über. 9.3 Der Käufer verpflichtet sich, für die Aufbewahrung und den Unterhalt der unbeglichenen Produkte alle nötige Sorgfalt aufzuwenden und alle Versicherungen ,,zugunsten des Eigentümers" abzuschliessen, um Schäden und Unglücksfälle, die den Produkten zustossen oder durch die Produkte verursacht werden könnten, abzudecken. 9.4 Bis zur vollständigen Zahlung darf der Er darf die Produkte nicht verpfänden oder auf andere Weise als Sicherheit benutzen. Er darf die Produkte aber im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit benutzen. 9.5 Der Käufer darf die unbeglichene Produkte nicht abändern und nicht verkaufen. 9.6 COMTACT ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern. 9.7 Der Käufer gibt COMTACT hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen. 9.8 Der Eigentumsvorbehalt gilt auch ohne Eintragung im Eigen- tumsvorbehaltsregister.
10. Eigentumsvorbehalt bei Software 10.1 Software, die COMTACT dem Käufern bei einem Verkauf eines Produktes liefert, verbleibt im Eigentum des Herausgebers der Software. 10.2 Gleichzeitig mit dem Kauf des Produktes ist deshalb mit dem Herausgeber der Software ein Lizenzvertrag zu schliessen. 10.3 Bei Bestellungen, welche die Installation von Software auf der Harddisk des Produktes durch COMTACT einschliessen, beauftragt der Käufer deshalb COMTACT hiermit, alle notwendigen Lizenzverträge namens und auf Rechnung des Käufern abzuschliessen. 10.4 COMTACT leistet keine Gewähr für gelieferte Software und haftet unter keinen Umständen wegen dieser Software, da diese aufgrund eines Lizenzvertrages zwischen dem Käufern und dem Herausgeber der Software benutzt wird.
11. Zahlung 11.1 COMTACT Computer, sowie Hard- und Software werden bei Lieferung per Nachnahme verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. 11.2 Werden die Produkte bereits mit Annahme der Bestellung durch COMTACT bezahlt, entfällt die Nachnahmegebühr. 11.3 Schulungs-Kosten sind vor Kursbeginn zu bezahlen. 11.4 COMTACT kann den Käufern eine Zahlungsfrist von dreissig (30) Tagen netto einräumen. 11.5 Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag bei COMTACT tatsächlich eingetroffen ist. 11.6 Beim Überschreiten der Zahlungsfrist ist COMTACT berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten. 11.7 Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. 11.8 Die Zahlungstermine können unter keinen Umständen herausgeschoben werden. 11.9 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen (insbesondere aus Garantieansprüchen) des Bestellers ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt worden. 11.10 Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
12. Garantie 12.1 Anstelle einer Gewährleistung nach Art. 197ff OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. COMTACT gewährt dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. 12.2 Dies gilt auch für alle Ersatzteile, welche in die Ware eingebaut werden. 12.3 Ist COMTACT selber Hersteller von PC`s beträgt die Fabrikgarantie für Neugeräte 12 Monate ab Lieferdatum. 12.4 Auf Abverkaufsware wird grundsätzlich keine Garantie gewährt. 12.5 Für die Harddisks solcher Abverkaufs-Geräte gewährt COMTACT dem Käufer wiederum die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. 12.6 Während der Garantiezeit ist COMTACT, aufgrund der von ihr gewährten Garantie einzig verpflichtet, die Reparatur oder den Austausch des als defekt anerkannten Produktes oder Teils, gratis vorzunehmen, sofern dieses an COMTACT retourniert worden ist. 12.7 Dienstleistungen vor Ort beim Käufer sind kostenpflichtig. 12.8 Ersetzt COMTACT als Hersteller während der Garantiefrist ein Teil, so gewährt sie auf dem Ersatzteil eine Garantie von drei Monaten ab Einbau. 12.9 Jede Gewährleistung für Mängel und Beschädigungen wegen von aussen auftretender Ereignissen, Unfällen, namentlich Stromunfällen, Abnutzung und Verwendung im Widerspruch zu den Weisungen von COMTACT ist wegbedungen. 12.10 Die Garantie wird nicht gewährt für offen zu Tage liegende Mängel und für das Nichtvorliegen von zugesicherten Eigenschaften. Solche Mängel sind gemäss Ziff. 6.2 innert acht (8) Tagen ab Lieferung des Produktes zu melden, ansonsten alle Mängelrechte verwirkt sind. 12.11 Die Kosten und die Gefahren des Rücktransportes trägt der Käufer. 12.12 Garantiearbeiten verlängern die Garantiefrist nicht. 12.13 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass COMTACT für mittelbare Schäden und Kosten, für Verluste, namentlich Gewinneinbussen, Daten- und Informationsverluste sowie für alle Kosten im Zusammenhang mit der Benutzung oder der Unmöglichkeit der Benutzung des Produktes nicht haftet. 12.14 Zudem lehnt COMTACT jegliche Haftung für Datenzerstörung und Verlust bei Behebung von Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen COMTACT. 12.15 Diese Bestimmung hindert die Anwendung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht für verheimlichte Mängel nicht. 12.16 Ein Wandlungsrecht (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderungsrecht (Herabsetzung des Kaufpreises) hat der Besteller nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn ein anerkannter Mangel nicht beseitigt wurde und uns der Besteller fruchtlos eine Nachfrist von einem Monat gesetzt hat.
13. Vor-Ort-Wartungsverträge 13.1 Der Abschluss von Wartungsverträgen erfolgt auf der Grundlage der onSite Garantiebedingungen von COMTACT, die der Warenlieferung nebst Registrierkarte beiliegen. Der Vor-Ort-Wartungsvertrag kommt erst mit Rücksendung der Registrierkarte binnen 30 Tagen zustande.
14. Schlussbestimmungen 14.1 Der Besteller kann uns gegenüber bestehende Ansprüche nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten. 14.2 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 15.1 Es gilt schweizerisches Recht. 15.2 Gerichtsstand ist Winterthur. 15.3 Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.
01. Januar 2009 |